Koordination

  • Einmal im Monat findet eine vom Schwyzer Umweltrat (SUR) organisierte Vorstandssitzung statt. Dabei werden verschiedene Themen wie Gesetzesvorlagen, Richtpläne, Nutzungspläne oder Baugesuche behandelt. Wenn es der Sache dient, beschäftigen sich der SUR und seine ehrenamtlichen Mitglieder bereits frühzeitig mit den jeweiligen Themen. Einige dieser Sachgeschäfte können schnell abgeschlossen werden, während andere von uns
    über Jahre begleitet werden.
  • Bei der Mehrheit dieser Sachgeschäfte erfolgt im Verlauf Ihrer Planung eine zeitlich befristete Auflage im Kantonalen Amtsblatt oder eine ebenso zeitlich befristete Vernehmlassung durch die zuständigen Behörden.
    Spätestens da ist der Zeitpunkt gekommen, wo sich die Mitglieder des SUR die Frage stellen, ob Sie sich mit den jeweiligen Anliegen/Themen vertieft befassen. Weitere Sachgeschäfte sind Gesetzesvorlagen, die im Schwyzer Kantonsrat behandelt werden oder Sachvorlagen, zu denen die Mitglieder des Kantonsrates oder der Regierungsrat im Verlauf des Jahres Stellung beziehen und darüber abstimmen.
  • Wenn ein Anliegen betroffen ist, für das sich ein Mitgliederverein laut seinen Vereinsstatuten engagiert, informiert der SUR transparent und zeitnah seine Mitgliedervereine. Diese entscheiden dann jeweils für sich, ob von ihrer Seite aus ein Handlungsbedarf besteht. Wenn dies der Fall ist, besteht die Aufgabe vom SUR darin, für die einzelnen Mitgliedervereine das Vorgehen zu koordinieren. Dies kann, je nach Fall z.B. das Organisieren von
    Gesprächsterminen, Teilnahme an Arbeitsgruppen oder das Schreiben einer Stellungnahme sein.
  • Die Mitgliedervereine des SUR verfügen mit ihren jeweiligen Spezialgebieten über ein sehr breites Fachwissen. So ist es dem Umweltrat möglich, zu ganz unterschiedlichen Themen kompetent Stellung zu beziehen. Der SUR ist jeweils zu Gesprächen bereit, wenn z.B. bei geplanten Bau-Projekten rechtliche Unklarheiten betreffend Naturschutz oder Umweltschutz bestehen. Er orientiert sich dabei prinzipiell an der bestehenden Gesetzgebung. So konnten schon in vielen Fällen vor Eingabe eines Baugesuchs gute Lösungen gefunden und für alle mühselige, zeitaufwändige Einsprachen vermieden werden. Es ist erfreulich, dass dieses Angebot von uns zunehmend genutzt wird.
  • Der Schwyzer Umweltrat selbst macht keine Einsprachen. Wenn bei einem bereits im Amtsblatt veröffentlichten Baugesuch die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden, bleibt nur die Möglichkeit einer Einsprache durch unserer Mitgliedervereine.