Der Schwyzer Umweltrat ist keine Bewilligungsbehörde und versteht sich auch nicht so. Was der SUR und seine Mitglieder tun können, ist die jeweilige Bauherrschaft im Vorfeld auf die einzelnen Gesetzen und dessen Anwendung hinweisen. Erfreulicherweise wird der Nutzen von solchen Gesprächen zunehmend erkannt und so die Möglichkeit besteht, frühzeitig Gesetzeskonforme Lösungen zu erarbeiten. Denn mehr als die Einhaltung unserer Gesetze können wir mittels des Verbandsbeschwerderecht auch nicht einfordern.