Das neue Jagd- und Wildschutzgesetz – ein Etikettenschwindel

Die kantonsrätliche Spezialkommission „Jagd- und Wildschutzgesetz“ hat die Vorlage der Regierung an zwei tägigen Sitzungen beraten. Trotz weit auseinanderliegenden Positionen wurde ein „Kompromiss“ erzielt. Der Kantonsrat ist dem Kommissionsvorschlag gefolgt – für die Umweltverbände in zwei Punkten schlichtweg inakzeptabel. Der Name des Gesetzes ist nicht gerechtfertigt – der „Wildschutz“ eine leere Worthülse!

Die zentralen Diskussionspunkte

Kontrovers diskutierte wurden unter anderem die Zusammensetzung der Jagdkommission und die Wildruhezonen, die für die Umweltverbände von Belang sind. Die Ablehnung der Möglichkeit der Ausscheidung von Wildruhezonen ist eine verpasste Chance von grosser Tragweite.

Jagdkommission

Der SUR ist der Meinung, dass die Landwirtschaftsinteressen in der Jagdkommission neu übervertreten sind. Diese können durch die Vertreter des Forstes wahrgenommen werden. Gemäss Gesetz können bei Bedarf für einzelne Beratungsgegenstände Dritte beigezogen werden. Dies böte der Landwirtschaft genügend Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen.

Wildruhezonen

Das vom Bund vorgesehene Lenkungsinstrument der Wildruhezonen sollte gemäss Vorschlag der Regierung im neuen Gesetz verankert werden. Die Kommission sprach sich mit einer knappen Mehrheit gegen diese Möglichkeit aus. Und der Kantonsrat ist diesem Vorschlag gefolgt!

Wieder einmal hinkt hier der Kanton einer allgemein anerkannten Entwicklung hinterher. Nach der Pioniertat von 1487, wo Teile des heutigen Bezirkes Schwyz als Jagdbann am Fusse der Mythen ausgeschieden wurden, folgte 1875 der Bund mit dem eidgenössischen Jagdbanngebiet der SilberenJägern-Bödmeren. In der Zwischenzeit hat der Bund schweizweit Wildruhezonen vorgeschlagen, die in den meisten Kantonen rechtsverbindlich ausgeschieden worden sind – aber im Kanton Schwyz bleiben diese weiterhin lediglich „empfohlen“. Der Regierungsrat wollte nun ein allgemein anerkanntes Faktum rechtsverbindlich regeln, d.h. die Möglichkeit schaffen, einige oder alle der rund 30 potenziellen Gebiete als Rückzugs- und Regenerationsgebiete für die Fauna zu schützen – dies ging jedoch dem bürgerlich dominierten Parlament zu weit!

Natur und Landschaft weiterhin ungeschütztes Konsumgut

Die Umweltverbände betrachten dies als gravierenden Mangel des neuen Gesetzes. Unser Kanton wird immer mehr zum Freizeitparadies und somit Tummelplatz aller möglicher und immer wieder neu erfundenen Freizeitaktivitäten. Diese werden zunehmend rücksichtlos oder in Unkenntnis der zumeist problematischen Folgen für Natur und Umwelt, jederzeit und überall ausgeübt ohne dass eine gesetzliche Handhabe zu sinnvollen Lenkungen und Einschränkungen gegeben wäre. Die einzige vom Bund (und Volk) geschaffene Schutzmöglichkeit für zusammenhängende grössere Gebiete für die Fauna bietet der Moorschutz für die Moorlandschaften und Moorgebiete sowie die zwei Jagdbanngebiete. Die kantonalen und kommunalen Naturschutzgebiete sind kleinflächig und können faktisch nur den Schutz der Flora sicherstellen.

Die Tourismus-Promotoren verkaufen grossspurig unsere „intakte“ Natur und schöne Landschaft, ohne die Nutzung irgendwie zu lenken oder zu organiseren. Klar, dies ist ja Sache des Kantons! So sind Konflikte zwischen den zahlreichen verschiedenen Nutzern unausweichlich – es besteht weiterhin Rechtsunsicherheit. Dazu erfolgt eine Übernutzung unserer Wälder und Alpen und über kurz oder lang wird der Kanton nicht mehr attraktiv für viele Freizeitler weil Natur verödet und zu einem überall übernutzten Freizeitpark geworden ist. Die Wildruhezonen wären ein wirksamer und richtiger Ansatz zur Entflechtung von Schutz und Nutzen zum Erhalt attraktiver Naturräume. Leider wurden die fachlichen, auch forstwirtschaftlichen Argumente der Umweltverbände ignoriert und die Chance leichtfertig, dem undifferenzierten, aber umso lauteren Gepolter „gegen mehr Gesetze“ folgend, vergeben.

Wie bei so vielem, wird die spätere „Reparatur“ der inzwischen angerichteten und absehbaren weiteren Schäden aufwändig und finanziell schwer tragbar sein. Die Touristen haben nicht nur den Kanton Schwyz – qualitativ bessere Natur und Landschaften zum problemlosen Geniessen gibt es dann in andern Kantonen!

Schwyzer Umweltrat (SUR) – R. Bachmann [Text (schwarz) 4‘225 Zeichen inkl. Leerzeichen]

Kontaktperson: Robert Bachmann, Präsident WWF Schwyz, Seeblick 6, 8832 Wollerau, Tel. 044 784 56 63; e-mail: roberto.bachmann@bluewin.ch

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