Teilrevision EGzUSG – Bekämpfung invasiver Organismen

Keine weitere Verzögerung mehr bei den Bekämpfungsmassnahmen!

Aufgrund der Dynamik / Ausbreitungsfähigkeit von invasiven Organismen sowie aufgrund der Tatsache, dass wegen der globalen wirtschaftlichen Vernetzung heute immer neue invasive Arten (Neophyten und Neozoen) auftreten, wäre jedes weitere Zuwarten aus kurzfristigen finanziellen Überlegungen sehr problematisch und würde mittel- bis langfristig zu unumkehrbaren Schäden, auf jeden Fall jedoch zu viel höheren Folgekosten für die Bekämpfung führen (Bsp. Grossbritannien: Bekämpfung Jap. Knöterich mehrere Mia. £).

-> mit einer sofortigen zentralen Erfassung aller gemeldeten Bestände und einer systematischen Suche nach Beständen kann Klarheit gewonnen werden für die notwendige und systematische Bekämpfung. 2.

Grundeigentümer, Bewirtschafter u. Gemeinden einbeziehen, aber nicht überfordern

Es ist einerseits wichtig, dass Grundeigentümer und Bewirtschafter Vorkommen problematischer Organismen melden sollen und auch Gemeinden und weitere Partner einbezogen werden. Andererseits würde jedoch eine aus kantonalen Kostenüberlegungen resultierende Abschiebung der Verantwortung/Finanzierung dieser (anspruchsvollen!) Aufgabe dazu führen, dass die Partner fachlich überfordert werden oder sich ungerechterweise stark belastet fühlen. Konsequenz: Die Bekämpfung würde dem Goodwill einzelner Grundeigentümer oder dem Geschick einzelnen kommunaler Beauftragter etc. – also dem Zufall – überlassen…

-> der Kanton soll seine Verantwortung wahrnehmen und die Bekämpfung möglichst zentral steuern und (mit- bzw. hauptsächlich) finanzieren. Modelle aus anderen Kantonen sollen zur Entwicklung der Schwyzer Strategie beigezogen werden, aber nicht dazu führen, dass die Bekämpfung aufgeschoben wird.

Bekämpfung systematisch, professionell & möglichst ohne Reibungsverluste

Wegen der Dynamik und Komplexität der Problematik führen isolierte, unkoordinierte Einzelübungen erfahrungsgemäss nicht zum Erfolg (z.B. Gde. A bekämpft die Neophyten, die höher liegende Gde. B jedoch nicht). Eine unprofessionelle oder nur halbherzige Vorgehensweise über eine kurze Zeit und ohne langfristige Kontrolle wäre zu unsicher. Und ein System, das absehbar zu längeren Abgrenzungsproblemen, Kompetenz- und Verantwortlichkeitsdiskussionen zwischen Gemeinden und Kanton führen würde (Waldstück in der Gemeinde C – wer bekämpft? Das AWN, das AfU oder die Gemeinde?; Ackerrand in der Gemeinde D – Amt für Landwirtschaft, Gemeinde oder Grundeigentümer? etc.), wäre ebenfalls nicht zielführend.

-> für die Bekämpfung ist hohe Professionalität und Konstanz (Art-spezifische Equipen) sowie eine einfache Zuständigkeits- und Finanzregelung notwendig und mittel- bis langfristig finanziell am günstigsten

Langfristaufgabe / Bei effiz. Bekämpfung einer Art: Kostenabnahme nach Startphase

Die Bekämpfung von invasiven Arten ist eine langfristige Aufgabe, mindestens was die Nachsorge und Kontrolle von (ehemals) befallenen Flächen betrifft. Einerseits werden während der Aufbauphase des Bekämpfungsprogramms die Kosten durch den stufengerechten Ausbau der Bekämpfungsmassnahmen steigen. Andererseits können bei einzelnen invasiven Organismen bereits nach rel. kurzer Zeit gute Bekämpfungserfolge erzielt werden (Bsp. inv. Goldrutenarten in kant. Schutzgebieten: bereits nach wenigen Jahren konnten die befallenen Flächen und damit der Bekämpfungsaufwand deutlich reduziert werden). Wichtig: die zur Bekämpfung notwendigen Mittel müssen zur Verfügung stehen bzw. unkompliziert zur Verfügung gestellt werden!

-> eine weitere Diskussion des Bekämpfungsprogramms primär unter dem Gesichtspunkt, dass es „etwas kostet“ bzw. „nicht wenig kostet“ (vgl. aber Bsp. die Kosten für einen Verkehrskreisel) würde an der Sache vorbeizielen und mittel- bis langfristig viel höhere Kostenfolgen bzw. Schäden nach sich ziehen!

Kurz Info

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