Zersiedlung hat ein Ausmass erreicht, das für die Bevölkerung nicht mehr stimmt
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Bevölkerung national, aber auch kantonal und in den Gemeinden bei der Siedlungstätigkeit endlich eine Begrenzung des Wachstums fordert. Dies zeigen die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative, des neuen RPG sowie der Landschafts-Initiative im Kanton Zürich. Und im Kanton Schwyz wurden mehrere noch kurz vor der RPG-Revision aufgegleiste ZonenplanRevisionen vom Stimmvolk bachab geschickt oder vom Verwaltungsgericht unterbunden.
-> Mit einer Planung, die haushälterisch mit dem Boden umgeht, kann dem Willen des Stimmvolks entsprochen werden sowie Landschaft und Umwelt geschont werden.
Verdichtung der Siedlungen sorgfältig planen und begleiten
Eine bessere Nutzung der Bauzonen ist heute notwendig und dringend angezeigt. Ohne eine solche werden unsere Gemeinden zu unattraktiven Vorstadtregionen für die grossen Städte und verlieren zu viel an Lebensqualität. Die Schwerpunkte für die Verdichtung sollten jedoch nicht zufällig und ungesteuert auf allen Parzellen einfach zu einer Ausnützungsmaximierung führen, sondern sorgfältig geplant werden. -> Mit einer guten Planung, die auch ökologische (Grünräume) und ästhetischen Gesichtspunkte (ansprechende Gestaltung) im Siedlungsraum einbezieht können die Wohn- und Lebensqualität erhalten oder verbessert werden.
Übergang von einem Einspracheverfahren zum Einwendungsverfahren
Wie in anderen Kantonen, sollten die Behörden als erstes über Bauvorhaben entscheiden. Mit der Harmonisierung der Baubegriffe und klaren Vorgaben von Seiten Kanton (z.B. in den nun einheitlich gestalteten Baugesuchsformularen)besteht eine gute Basis für den korrekten Ablauf der Bewilligungsverfahren.
-> Mit einer korrekten behördlichen Bewilligungspraxis, welche die „Kontrolle“ der korrekten Umsetzung nicht Dritten (privaten Einsprechern, Umweltverbänden) überlässt, können erfahrungsgemäss viele Einspracheverfahren vermieden werden.
Bauen ausserhalb Bauzonen nicht auf Kosten von Natur u. Landschaft vereinfache
Die Erleichterung der Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen, mag für einzelne Bauherren von Vorteil sein. Im Kanton Schwyz, der als Ganzes – noch – in grösseren Gebieten von einer schönen Landschaft aufweist, führt jede weitere und unorganische, unsorgfältige Verbauung der Landschaft zu einer Banalisierung der Landschaft, was für die Wohn- und Lebensqualität, aber auch für den Tourismus nachteilig ist.
-> Mit einer Planung, die dem (traditionellen) Landschaftsbild Sorge trägt, kann mittel- bis langfristig ein Standortvorteil des Kantons Schwyz geschützt werden.
Kantonaler Richtplan und PBG sollen übergeordnete Planungsziele unterstützen
Kantonale Planungsvorgaben, die gegen übergeordnete Zielsetzungen verstossen oder diese nicht ausreichend berücksichtigen, führen zu Planungsunsicherheit und zu juristischen Problemen bei jedem einzelnen Bauvorhaben, bei jeder Einzonung etc. Dies hat die Vergangenheit im Kanton mehrfach gezeigt.
-> Mit einer kantonalen Planung, die übergeordnete, nationale Vorgaben nicht nur halbherzig und „formell“ der Spur nach aufnimmt, sondern von Beginn weg mit berücksichtigt, werden einerseits öffentliche Interessen geschützt, die auch den Kanton Schwyz betreffen und andererseits echte Planungssicherheit für Bauherren und Investoren geschaffen.
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