Grundangebot Öffentlicher Verkehr nicht reduzieren, sondern zielgerecht anpassen
Bei der Beurteilung dieses Sparvorschlags sollte der Kantonsrat folgende 7 Aspekte dringend beachten:
- Kostenstruktur im ÖV erlaubt Aufwandreduktion nur durch radikale Angebotsreduktion;
- Schwyzer Strassen: bereits heute an ihrer Kapazitätsgrenze. Reduktion des Grundangebots im ÖV würde zur Verkehrsverlagerung von Schiene auf Strasse führen. Resultat: neg.ative wirtschaftliche Folgen (Stau);
- Einsparungen bei ÖV gem. Art. 6.4 kant. Entlastungsprogramm -> nur Kostenumlagerung auf Gemeinden, die ÖV-Anschluss nicht ersatzlos streichen können! (Erreichbarkeit, Pendler StaO-Attraktivität);
- in Orten, wo Mehrverkehr auf Kantonsstrassen durch Ortskerne entstünde, würde dies zu deutlicher Verschlechterung der Lebensqualität führen und zu einer Gettoisierung der betroffenen Ortskerne;
- Forderung nach Verkehrsentlastung durch neue Umfahrungstrassen: Hohe Kosten, geringer Nutzen, Mehrverkehr und Überstrapazieren der Zeitplanung bei Strassensanierungen;
- mehrjährige Zeitphase bis zur Realisierung dieser Umfahrungstrassen -> deutlicher Anstieg von Verkehrsunfällen und Verkehrstoten und Kosten für Schulwegsicherheit gegenüber heute deutlich höher.
Öffentliche Hand soll beim Stromeinkauf auf Nachhaltigkeit/Erneuerbarkeit achten
Ausrichtung auf „billigstes“ Angebot -> nicht nachhaltig und widerspricht Vorbildfunktion der Öffentl. Hand Wahl von günstigen Angeboten für den Energiebezug-> Contracting-Lösungen prüfen, selbstverständlich unter Einhaltung sozial und ökologisch vorbildlicher Kriterien.
Auf Flechten- und Bodenuntersuchungen nicht leichtfertig verzichten
Bisherige Programme und deren Resultate sind aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wichtig. Ein fachlich ungerechtfertigter Abbruch der Programme würde die bisherigen Investitionen vernichten. -> Damit die Prognosewirkung in die Zukunft nicht in Frage gestellt wird, darf der Zeitraum für die Sistierung eines Programms nicht so lange dauern, dass dessen wissenschaftliche Aussagekraft gefährdet ist.
Unterstützung von Gewässer-Revitalisierungen nicht kürzen
Fliessgewässer-Revitalisierungen sind wichtig für gesunde Gewässer und gesetzlicher Auftrag. Der Kanton Schwyz hat bereits bisher nur Minimum geleistet (z.B. Revitalisierung Wägitaler Aa nur dank Spezialfinanzierung des Bundes). -> bei der Realisierung von Revitalisierungen profitieren lokale Unternehmer. Fliessgewässerrevitalisierungen dienen auch dem Hochwasserschutz -> die Einsparungen aus UD-9 könnten mit Revitalisierungen kompensiert werden.
Populistische „Sparvorschläge“ und Studien auf langfristige Umsetzbarkeit prüfen
-> Populistische „Sparvorschläge“ sollten genau überprüft werden, bei deren Weiterverfolgung Gesetzesverweigerungen“ vermieden und v.a. nicht nur die kurzfristigen finanziellen Einsparungen berücksichtigt, sondern auch die langfristigen Kostenfolgen der Sparvorschläge abgeschätzt werden. -> Der Kanton soll Expertisen auch auf ihre auf Umsetzbarkeit und Umsetzung hin überprüfen bzw. dafür sorgen, dass – z.B. wegen gesetzlicher Vorgaben notwendige – Expertisen nicht nur „zum Schein“ durchgeführt werden (Bsp. Testplanung Entw’achse Urmiberg und Wildtierkorridor SZ 6). Die Kommunikation innerhalb der kant. Verwaltung sollte optimiert werden, damit Planungen einzelner Abteilungen nicht in eine planerische „Sackgasse“ führen (Bsp. kant. Radroutennetz).
Kurz Info
Infos vertieft